Parkplatz steuerlich absetzen - geht das?
Für Autofahrer, die in der Innenstadt wohnen ein leidiges Thema: die tägliche Suche nach einem Parkplatz, sei es für den privaten Bereich oder für die Arbeit. Gerade Fahrer von Autogas Autos werden hierbei des Öfteren den Kopf schütteln, da die Kostenersparnis durch einen entsprechende Anlage bei ständiger Parkplatzsuche oder durch die monatlichen Parkplatz Kosten für sein Auto relativ oft kaum noch spürbar ist.
Parkplatz steuerlich absetzen - meistens ohne Erfolg
Generell gilt, dass weder für die Anmietung eines privaten Parkplatzes oder eines betrieblich genutzten Parkplatz steuerliche Vorteile entstehen können, da diese Kosten bereits in den Werbekosten enthalten sind. Beim Thema Auto parken kann der Arbeitgeber jedoch seinem Arbeitnehmer entgegenkommen und den Parkplatz anmieten um ihm diesen dann kostenfrei zu überlassen. Hier durch entfallen weitere Kosten für den Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber hat Vorteile, da er nicht mehr auf die Verfassung des Parkplatzsuchenden im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Plätzen angewiesen ist. Ein motivierter und pünktlicher Mitarbeiter sollte für jeden Chef Anreiz genug sein.
Parkplatz Sicherheit und Steuervorteil - geht doch!
Wer allerdings im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nachweisen kann, dass der angemietete Parkplatz im Zusammenhang mit der Führung der weiteren Wohnung steht, der hat unter Umständen die Möglichkeit, die Kosten für den Parkplatz steuerlich geltend zu machen. Zwar sind gerade im Rahmen der Werbekosten die Rahmenbedingungen relativ eng gehalten, aber ein erfahrener Steuerberater wird Sie mit Sicherheit gut informieren. Einen weiteren Vorteil haben natürlich angemietete Parkplätze: man braucht sich keine immensen Sorgen um die Sicherheit seines Autos machen. Und man darf den Kollegen, welche noch mit Normalbenzin unterwegs auf der Suche nach einem Parkplatz gerne vorrechnen, was man trotz des angemieteten Parkplatzes dank der Steuer und der niedrigeren Energiekosten jedes Jahr spart.
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